Wenn in einem Vergleich keine Vereinbarung getroffen wurde, dass der Vergleich widerrufen werden kann (→ bedingter Vergleich), sind vor Gericht abgeschlossene Vergleiche mit Unterschriftsleistung rechtswirksam.
Wenn in einem Vergleich keine Vereinbarung getroffen wurde, dass der Vergleich widerrufen werden kann (→ bedingter Vergleich), sind vor Gericht abgeschlossene Vergleiche mit Unterschriftsleistung rechtswirksam.
