Seit 1. 1. 2015 haben Strafgerichte (wieder) die Möglichkeit, Strafverfahren in Form von Mandatsverfahren (also ohne vorausgehende Hauptverhandlung) zu erledigen.
Wer kann Strafverfügungen erlassen? Bezirksgericht und Landesgericht als Einzelrichter.
Voraussetzungen:

