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Strafverfügung – VStG

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Mit einer Strafverfügung (= Bescheid) erledigt die Verwaltungsstrafbehörde minderschwere Verwaltungs

Seite 289

verfahren, und zwar ohne ein ordentliches Verfahren durchzuführen. Geregelt ist die Strafverfügung in § 49 VStG.

Voraussetzungen:

Verwaltungsübertretung und deren

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