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Strafbescheid/Straferkenntnis (Verwaltungsverfahren)

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Soweit keine Einstellung erfolgt, hat die Verwaltungsstrafbehörde mit Straferkenntnis zu entscheiden, wobei der Spruch folgende Angaben zu enthalten hat:

die als erwiesen angenommene Tat;die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist;

Seite 287

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