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Rechtsgeschäftsgebühren

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

(Rechtsgrundlage: Gebührengesetz) Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird und das Rechtsgeschäft im Gebührengesetz ausdrücklich erwähnt ist. Dies trifft insbesondere auf folgende Rechtsgeschäfte zu:

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