Unter Rechtsmittel versteht die Lehre (idR) Anträge, die grundsätzlich (es gibt Ausnahmen wie die meisten Rekurse und ao Revisionen) die materielle Rechtskraft und Vollstreckbarkeit hemmen und aufsteigend sind (da sie in der Instanz behandelt werden). Dazu gehören Rekurse, Berufungen, Revisionen. Seite 255

