ist der Titel auf Übergabe oder Übernahme einer unbeweglichen Sache (§ 349 EO). Dieser muss das zu räumende Objekt genau beschreiben, da ansonsten eine Räumungsexekution nicht durchgeführt werden kann. Der Titel erlischt, wenn nicht binnen sechs Monaten ab möglicher Vollstreckung des Räumungstitels Seite 249die Exekution beantragt wird (davon unbetroffen ist die Kostenentscheidung/-vereinbarung des Titels).

