Um eine durch → Räumungstitel geschuldete Räumung durchzusetzen wird ein Exekutionsantrag nach § 349 EO eingebracht. Das zu räumende Objekt ist genau (und gemäß des Räumungstitels) zu bezeichnen. Die Vollstreckung muss innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Räumungsfrist beantragt werden (§ 575 Abs 2 ZPO), da ansonsten der Titel außer Kraft tritt.

