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Räumungsexekution

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Um eine durch → Räumungstitel geschuldete Räumung durchzusetzen wird ein Exekutionsantrag nach § 349 EO eingebracht. Das zu räumende Objekt ist genau (und gemäß des Räumungstitels) zu bezeichnen. Die Vollstreckung muss innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Räumungsfrist beantragt werden (§ 575 Abs 2 ZPO), da ansonsten der Titel außer Kraft tritt.

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