ist gem § 258 ZPO in der → vorbereitenden Tagsatzung zu protokollieren. Es beinhaltet den „Fahrplan“ des Gerichtes und die Reihenfolge der Beweisaufnahme. Es ist jedoch nicht zwingend im Verfahren anzuwenden.
ist gem § 258 ZPO in der → vorbereitenden Tagsatzung zu protokollieren. Es beinhaltet den „Fahrplan“ des Gerichtes und die Reihenfolge der Beweisaufnahme. Es ist jedoch nicht zwingend im Verfahren anzuwenden.
