ist das Führen von Verfahren im eigenen Namen über fremdes Recht. Dies ist – außer in Ausnahmefällen – Seite 243unzulässig (§ 406 ZPO). Die Ausnahmefälle sind die gesetzliche Prozessstandschaft (§ 234 ZPO) und Verbandsklagen.
ist das Führen von Verfahren im eigenen Namen über fremdes Recht. Dies ist – außer in Ausnahmefällen – Seite 243unzulässig (§ 406 ZPO). Die Ausnahmefälle sind die gesetzliche Prozessstandschaft (§ 234 ZPO) und Verbandsklagen.
