ist die Versammlung aller Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. In der Plenarversammlung werden durch die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer der Präsident, seine Stellvertreter, die → Prüfungskommissäre zur Rechtsanwaltsprüfung, die Rechnungsprüfer, die (übrigen) Mitglieder des → Ausschusses (sowohl aus dem Kreis der Rechtsanwälte als auch dem der Rechtsanwaltsanwärter) und die Delegierten zur Vertreterversammlung des → ÖRAK (§ 24 RAO) gewählt.

