ist der Abschlussvortrag von Verteidigung/Staatsanwaltschaft im Strafverfahren. Hat sich der Mandant im Strafverfahren nicht geständig verantwortet, bietet es sich an, im Plädoyer die für den Mandanten günstigen Beweisergebnisse zusammenzufassen oder auszuführen, weshalb erhebliche Zweifel bestehen, dass der Mandant die angelastete Straftat nicht begangen hat.

