sind neue Tatsachen, die zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung noch nicht gegeben waren. Zwar können auch nova producta nicht im konkreten Verfahren nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eingebracht werden (→ Neuerungsverbot), jedoch sind nova producta von der Präklusionswirkung der → materiellen Rechtskraft nicht erfasst, weshalb diese Tatsachen in einer neuen Klage verwendet werden können oder aber Basis für ein → Oppositionsgesuch bzw eine → Oppositionsklage sein können.