In folgenden Fällen muss der Beschuldigte durch einen Verteidiger vertreten werden:
im gesamten Verfahren, wenn und solange er in Untersuchungshaft oder gem § 173 Abs 4 StPO in Strafhaft angehalten wird;im gesamten Verfahren zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 StGB;