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Kostenergänzungsantrag

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

a) Wenn im Zivilprozess nach der Legung der → Kostenverzeichnisse weitere Kosten entstehen, die dem Gegner verrechnet werden können, so muss binnen → Notfrist von vier Wochen der Ersatz auch dieser Kosten beantragt werden (§ 54 Abs 2 ZPO).

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