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Kontradiktorische Einvernahme

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Eine kontradiktorische Vernehmung im Strafverfahren sowie die Ton- oder Bildaufnahme einer solchen Vernehmung des Beschuldigten oder eines Zeugen sind zulässig, wenn zu befürchten ist, dass die Vernehmung in einer Hauptverhandlung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein wird.

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