Eine Klagsrückziehung hat zur Folge, dass dem Prozessgegner seine Kosten zu ersetzen sind; vorausgesetzt, dieser macht sie rechtzeitig geltend.
Der Antrag auf Kostenersatz ist bei sonstigem Ausschluss, wenn die Klage bei der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird und der Beklagte anwesend ist, in dieser, sonst binnen einer Notfrist von vier Wochen nach der Verständigung des Beklagten von der Zurücknahme der Klage durch das Gericht zu stellen.

