Eine Rubrik ist (§ 80 Abs 2 ZPO) ein gekürzter Schriftsatz, der nur die Angaben des Gerichtes, der Parteien und des Streitgegenstandes (gem § 75 ZPO) beinhaltet. Sie wird verwendet, um Mitteilungen zu übermitteln, wie etwa Ladungen oder Verständigungen. Seite 184
Klagsrubriken haben zusätzlich das mit den Schriftsätzen gleichlautende Urteilsbegehren zu enthalten.

