Unter Karenz wird zum einen ein unbezahlter Urlaub für einen Unselbstständigen, den bspw ein RAA im Rahmen seiner Rechtsanwaltsprüfung oder aufgrund einer Bildungskarenz mit dem Arbeitsgeber vereinbart, oder zum anderen die Elternkarenz aufgrund der Geburt eines Kindes verstanden. Der Unterschied ist, dass – sofern die Voraussetzungen vorliegen – ein gesetzlicher Anspruch auf Elternkarenz besteht.

