ist ein Mittel des → Ausschusses der Rechtsanwaltskammer zum Zwecke der Berufsaufsicht. Diese kann bei Verdacht, dass es in der Kanzlei Unzukömmlichkeiten geben könnte, durchgeführt werden. Im Zuge der Überprüfung hat der überprüfte Rechtsanwalt Auskunft zu erteilen und Unterlagen und Akten vorzulegen. Er kann sich hierbei nicht auf Verschwiegenheit berufen. Der Ausschuss hat die Möglichkeit das Ergebnis der Kanzleiüberprüfung dem → Kammeranwalt mitzuteilen. Dieser hat dann eventuell darüber zu entscheiden, ob er an den Disziplinarrat den Antrag auf die Erteilung von → einstweiligen Maßnahmen stellt.

