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Kanzleisitz

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Ein Rechtsanwalt kann seinen Beruf im gesamten Bundesgebiet ausüben (Feil/Wennig, Anwaltsrecht8 § 5 RAO Rz 2). Er muss der zuständigen Rechtsanwaltskammer seinen Kanzleisitz innerhalb des Bundesgebietes bekannt geben (→ Eintragungsvoraussetzung). Es darf nicht mehr als einen Kanzleisitz geben.

Seite 178

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