ist das Konto des Rechtsanwaltes. Im Gegensatz zum → Anderkonto darf das Kanzleikonto nicht auf dem Briefpapier des Rechtsanwaltes aufscheinen. Dadurch soll vermieden Seite 177werden, dass Fremdgelder (vor allem Zahlungen des oder für den Klienten) mit Kanzleigeldern vermischt werden.

