vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kanzleiabgabe

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

ist ein Teil des → Kammerbeitrags, der in der durch die → Plenarversammlung beschlossenen → Beitragsordnung beschlossen wird. Für den Fall, dass ein Rechtsanwaltsanwärter beschäftigt wird, gibt es einen in der Beitragsordnung enthaltenen Zuschlag zur Kanzleiabgabe.



Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!