bezeichnet die Besprechungszone für Rechtsanwälte und Richter in einer Justizanstalt (sofern vorhanden). Der Zutritt ist nur nach Absolvierung mehrfacher Zutrittskontrollen möglich. Die Mitnahme des RA(A)-Ausweises ist unabdingbar. Vor Eintritt in die Besprechungszone erfolgt ein biometrischer Scan, die Daten werden vorübergehend auf einer Zutrittskarte, die man zum Betreten und Verlassen der Sprechzone benötigt, gespeichert.
Im Übrigen siehe → Besuch im Gefängnis.

