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Gemeinschaftliche Urkunde

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

ist eine Urkunde, wenn sie im gemeinsamen Interesse der Personen, für die sie gemeinschaftlich ist, errichtet wurde oder deren gegenseitige Rechtsverhältnisse darin beurkundet wurden. Wer die Urkunde errichtet hat, ist für die Beurteilung als gemeinschaftliche Urkunde irrelevant (§ 304 ZPO).



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