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Generalklausel

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Mit der Generalklausel werden idR in einem → Vergleich sämtliche oder teilweise wechselseitig bestehende Ansprüche verglichen.

Sie lautet häufig (Beispiel): „Mit diesem Vergleich sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche verglichen und bereinigt.

Seite 141



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