(Gebührenanspruchsgesetz) regelt den Anspruch von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern, Geschworenen und Schöffen im gerichtlichen Verfahren und dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft (gilt nicht für die dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft gem § 75 Abs 4 ASGG, § 126 Abs 2a StPO zur Verfügung gestellten Dolmetscher).

