Der elektronisch überwachte Hausarrest (eüH oder Fußfessel) stellt die jüngste Vollzugsform in Österreich dar (Einführung 2010). Grundsätzlich kommen für diese Vollzugsform Personen in Frage,
die ausreichend sozial integriert sind undderen zu verbüßende (Rest-)Strafe zwölf Monate nicht übersteigt.
