Ein Rechtsanwalt hat im Rahmen der ordnungsgemäßen Kanzleiorganisation auch alle Rechtsmittelfristen zu vermerken und zu beachten. Eine lasche unorganisierte Abwicklung der Fristerfassung ist disziplinär.
Empfehlenswert ist die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips. Die Verwendung von ungeeignetem, weil ungeschulten, Personal zur Erfassung der Fristen stellt einen Verstoß gegen die Berufspflichten dar.

