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Fristenverwaltung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Ein Rechtsanwalt hat im Rahmen der ordnungsgemäßen Kanzleiorganisation auch alle Rechtsmittelfristen zu vermerken und zu beachten. Eine lasche unorganisierte Abwicklung der Fristerfassung ist disziplinär.

Empfehlenswert ist die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips. Die Verwendung von ungeeignetem, weil ungeschulten, Personal zur Erfassung der Fristen stellt einen Verstoß gegen die Berufspflichten dar.

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