Zivilprozess: Ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, der die Beigebung eines Rechtsanwalts (mit)begehrt, unterbricht die Frist zur Einbringung der Klagebeantwortung, des Einspruchs gegen einen Zahlungsbefehl, der Einwendungen im Mandatsverfahren und im Bestandverfahren, des Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil (§ 73 Abs 2 ZPO) sowie jene zur Erhebung eines Rechtsmittels (§ 464 Abs 3, § 505 Abs 2 ZPO).

