vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Formelle Rechtskraft

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

tritt ein, wenn es gegen eine Entscheidung kein Rechtsmittel mehr gibt, die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ein Rechtsmittelverzicht abgegeben wurde, ein Rechtmittel zurückgenommen wurde, die Anmeldefrist für Berufung/Rekurs gegen den Endbeschluss abgelaufen ist. Die formelle Rechtskraft be

Seite 121

deutet die Unanfechtbarkeit der Entscheidung. Davon sind → materielle Rechtskraft und → Vollstreckbarkeit zu unterscheiden. So kann etwa Exekution auf Befriedigung eingebracht werden, wenn eine Entscheidung mit einer außerordentlichen → Revision angefochten wird (§ 505 Abs 4 letzter Satz ZPO).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!