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Fahrtkosten

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Der Ersatz anwaltlicher Fahrtkosten ist in TP 9 RATG geregelt. Grundsätzlich stehen dem Rechtsanwalt bzw Rechtsanwaltsanwärter neben den tatsächlichen Fahrtkosten bzw allenfalls Kilometergeld die Kosten für Übernachtung und Verpfle

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gung zu. Ebenso steht für die Zeitversäumnis ein (sehr geringer) Satz zu. Mit der Verrechnung des doppelten Einheitssatzes ist aber eine gesonderte Verrechnung nicht möglich, da gem § 23 Abs 5 RATG diese Nebenkosten mitumfasst sind.

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