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Disziplinarrat

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Die Anzahl der Disziplinarräte ist abhängig von der Anzahl der eingetragenen Anwälte (§ 5 DSt):

Eingetragene Rechtsanwälte

DR

bis 100

11

101 bis 200

14

201 bis 800

21

801 bis 1600

35

ab 1601

42

Zusätzlich sind jedenfalls zwei Mitglieder, wenn weniger als 1000 Rechtsanwaltsanwärter in die Liste der RAA eingetragen sind, sonst drei Mitglieder aus dem Kreis der Rechtsanwaltsanwärter zu wählen.

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