Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Verlegung einer Tagsatzung. Für den Fall, dass man eine Verlegung der Tagsatzung anstrebt, zahlt es sich aus, dies uU mit dem Gegenvertreter zu besprechen. Ein gemeinsamer Antrag ist erfolgversprechender. Prinzipiell ist es auf der Aktivseite einfacher, eine Verlegung zu erlangen, als auf der Passivseite.