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Anwaltsgesellschaft

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Der Rechtsanwalt kann die Rechtsanwaltschaft als Einzelunternehmer ausüben oder in Form einer Rechtsanwaltsgesellschaft (Letztgenanntes alleine oder gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Rechtsanwälten). An Gesellschaftsformen für Rechtsanwaltsgesellschaften stehen zur Verfügung:

GesBR

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