Im Strafverfahren besteht die Möglichkeit, dass – wenn kein Rechtsmittel erhoben wird – das Seite 26Verhandlungsprotokoll durch einen vom Vorsitzenden zu unterfertigenden Vermerk ersetzt werden kann.
Auch in diesem Fall können die Beteiligten binnen 14 Tagen nach Verkündung des Urteils die Herstellung und Zustellung der Ausfertigung des Protokolls verlangen (sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen) (§ 271a Abs 3 StPO).