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5.6. Organisatorische und personelle Zuständigkeit im Datenschutz (Oberndorfer)

Oberndorfer1. AuflSeptember 2018

5.6. Organisatorische und personelle Zuständigkeit im Datenschutz

Um dem Datenschutz den notwendigen Stellenwert zu geben und seine laufende Einhaltung zu gewährleisten, muss das Thema organisatorisch verankert und in das Aufgabengebiet einer oder mehrerer Personen aufgenommen werden.

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