5.7. Eigene Mitarbeiter im Unternehmen
5.7.1. Relevante Bestimmungen (DSGVO, DSG, AVRAG, usw)
Sofern in einer Kanzlei auch Mitarbeiter beschäftigt werden, sind diese natürlich ebenso wie externe Personen auch selbst Betroffene von Datenverarbeitungen durch den Arbeitgeber. Dies gilt neben regulär angestellten Mitarbeitern auch für Bewerber, Leasingarbeitskräfte, überlassene Arbeitnehmerinnen, Werkvertragsnehmer sowie freie Dienstnehmer.

