5.5. Notwendige Prozesse im Unternehmen
Die Datenschutz-Grundverordnung sieht zahlreiche, teilweise auch sehr kurze Fristen für die Erfüllung von Melde-, Auskunfts- und Erledigungspflichten vor. Die Einhaltung dieser Fristen und die lückenlose Pflichterfüllung erfordern schon vorab eine Beschäftigung mit den zu setzenden Aktivitäten und deren sachlich logischer Abfolge – kurz gesagt niedergeschriebene Prozesse. Seite 96

