XXIV. Mitteilungspflichten
A. Anzeigepflichten
Anzeigepflichten
Mitteilungspflichten
Das österreichische Abgabenverfahren ist vom Grundsatz der Amtswegigkeit geprägt (Offizialmaxime). Die Offizialmaxime entbindet den Abgabepflichtigen jedoch nicht von seinen Offenlegungs-, Mitwirkungs- und Meldepflichten (Rz XIII/1 ff).
