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XXIV. Mitteilungspflichten (Bendlinger)

Bendlinger2. AuflSeptember 2018

XXIV. Mitteilungspflichten

A. Anzeigepflichten

Anzeigepflichten

Mitteilungspflichten

1
Das österreichische Abgabenverfahren ist vom Grundsatz der Amtswegigkeit geprägt (Offizialmaxime). Die Offizialmaxime entbindet den Abgabepflichtigen jedoch nicht von seinen Offenlegungs-, Mitwirkungs- und Meldepflichten (Rz XIII/1 ff).

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