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XXIII. Mitwirkungspflichten (Bendlinger)

Bendlinger2. AuflSeptember 2018

XXIII. Mitwirkungspflichten

A. Allgemeine Mitwirkungspflichten
1. Amtswegige Ermittlungspflicht

Mitwirkungspflicht

1
Der Amtswegigkeitsgrundsatz („Offizialmaxime“), das Recht auf Parteieingehör und die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen sind wesentliche Grundsätze des Abgabenverfahrens.

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