Bücher
Umgründungssteuerrecht 2024, Walter
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B. Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger
Walter
14. Aufl
Jänner 2024
Inhalt
Übertragender Rechtsträger geht durch die Umgründung unter
Übertragender Rechtsträger bleibt nach der Umgründung bestehen
Walter
, Umgründungssteuerrecht 2024
14
(2024) Rz 1163
1163
§ 202 UGB bezieht sich nur auf die Bewertung von Einlagen, Zuwendungen und Entnahmen beim übernehmenden Rechtsträger. Gesetzliche Bestimmungen für die Bilanzierung und Bewertung beim übertragenden Rechtsträger fehlen.
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