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C. Bilanzierung auf Gesellschafterebene

Walter14. AuflJänner 2024

I. Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers

1172
Bleibt der übertragende Rechtsträger im Zuge der Umgründung bestehen und erhält er die Gegenleistungsanteile am übernehmenden Rechtsträger (zB bei einer Einbringung), bleibt beim Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft der Wert der Anteile am übertragenden Rechtsträger unverändert.

Seite 398

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