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H. Auswirkungen einer nicht verhältniswahrenden Spaltung auf die Gesellschafter

Walter14. AuflJänner 2024

I. Begriff der nicht verhältniswahrenden Spaltung

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Unter einer nicht verhältniswahrenden Spaltung versteht man eine Spaltung, bei der die Gesellschafter der spaltenden Körperschaft an der Nachfolgekörperschaft zueinander nicht im selben Ausmaß beteiligt sind wie an der spaltenden Körperschaft (vgl § 8 Abs 3 SpaltG).

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