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F. Auswirkungen der Spaltung auf die Nachfolgekörperschaft

Walter14. AuflJänner 2024

I. Rückwirkungsfiktion – Wertansätze – Buchgewinne und -verluste

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Unabhängig von der zivilrechtlichen Rechtsnachfolge sind ab dem Spaltungsstichtag sämtliche Handlungen der spaltenden Körperschaft bereits im Rechnungswesen der übernehmenden Körperschaft abzubilden (vgl § 2 Abs 1 Z 7 SpaltG). Auch steuerlich wird das übertragene Vermögen der übernehmenden Körperschaft am Beginn des dem Spaltungsstichtag folgenden Tages zugerechnet (sog „Rückwirkungsfiktion“, §§ 34 Abs 1, 33 Abs 3 UmgrStG).

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