Unter dem Begriff Spaltung versteht man die nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften erfolgende Übertragung von Vermögen einer Körperschaft auf eine (oder mehrere) andere Körperschaft(en) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Die Gegenleistungsanteile an der übernehmenden Körperschaft werden den Anteilsinhabern der übertragenden Körperschaft gewährt. Im Hinblick auf den Bezug des gespaltenen Vermögens zum Ausland werden folgende Spaltungen unterschieden: