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C. Auswirkungen der Spaltung nach allgemeinem Steuerrecht

Walter14. AuflJänner 2024

833
Hinsichtlich der Auswirkungen des allgemeinen Steuerrechtes ist zwischen der Aufspaltung und der Abspaltung zu unterscheiden:

834
Bei der Aufspaltung unterliegt die aufspaltende Körperschaft der Liquidationsbesteuerung (§§ 20 Abs 1 Z 1, 19 KStG). Durch die Liquidationsbesteuerung kommt es auch bei ihren Gesellschaftern zur Gewinnrealisierung in Höhe der Differenz aus dem gemeinen Wert der spaltungsbedingt erlangten Anteile an der übernehmenden Körperschaft und dem Buchwert (den Anschaffungskosten) der Beteiligung an der aufspaltenden Körperschaft (§ 27 Abs 6 Z 2 EStG, Betriebsvermögensvergleich). Die Ausführungen zur Verschmelzung oben unter Tz 42 ff gelten hier entsprechend.

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