vorheriges Dokument
nächstes Dokument

A. Spaltung auf einen Blick

Walter14. AuflJänner 2024

800
Eine Spaltung liegt vor, wenn eine Körperschaft Vermögen auf eine oder mehrere andere Körperschaften überträgt und die Gesellschafter der spaltenden Körperschaft als Gegenleistung für diese Vermögensübertragung neue Anteile an der übernehmenden Körperschaft erhalten. Je nachdem, ob die spaltende Körperschaft ihr gesamtes Vermögen überträgt und untergeht oder nur einen Teil ihres Vermögens überträgt und weiter bestehen bleibt, liegt eine Aufspaltung oder eine Abspaltung vor. Ob die übernehmende Körperschaft im Zeitpunkt der Spaltung bereits besteht (Spaltung zur Aufnahme) oder durch die Spaltung neu gegründet wird (Spaltung zur Neugründung), ist unerheblich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!