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B. Begriff der Realteilung

Walter14. AuflJänner 2024

I. Allgemeines

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Unter dem Begriff „Realteilung“ versteht man die Übertragung von Vermögen durch eine Mitunternehmerschaft auf ihre Gesellschafter, bei der die Gesell

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schafter als Gegenleistung Gesellschaftsrechte an der übertragenden Mitunternehmerschaft aufgeben und gegebenenfalls der Höhe nach begrenzte Ausgleichszahlungen geleistet werden. Die Realteilung lässt sich in zwei Typen unterteilen:

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