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A. Realteilung auf einen Blick

Walter14. AuflJänner 2024

676
Eine Realteilung liegt vor, wenn eine Mitunternehmerschaft Vermögen auf ihre Gesellschafter überträgt und die Gesellschafter (Mitunternehmer) als Gegenleistung ihre Gesellschafterrechte (teilweise) aufgeben. Je nachdem, ob die Mitunternehmerschaft ihr gesamtes Vermögen überträgt und untergeht oder nur einen Teil ihres Vermögens überträgt und weiter bestehen bleibt, wird von einer Aufteilung oder einer Abteilung gesprochen.

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